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Räte und Gremien

Wahlen zum Verwaltungsrat - Kandidaten gesucht

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Nach der erfolgreichen Konstituierung des Pfarrgemeinderates steht nun die Wahl zum Verwaltungsrat (VR) an. Der VR unserer Kirchengemeinde besteht aus 8 Mitgliedern und dem Pfarrer. Die Amtszeit von 4 Personen endet nun, sodass wieder 4 Personen in den Rat gewählt werden müssen. Der PGR bittet um Kandidatenvorschläge für diese Wahl bis zum 05.03.2026. In seiner Sitzung am 26.03.2026 wird der PGR dann aus den vorgeschlagenen Personen 4 wählen, deren Amtszeit im VR dann 8 Jahre beträgt. Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder dauert acht Jahre. Nach jeweils vier Jahren scheidet die Hälfte aus. 

Die Amtszeit von Franz-Josef Stoffel, Berthold Günster, Werner Hammes und Gertrud Schindowski endet jetzt. Werner Giesenkirchen, Ursula Ritt, Hans-Joachim Kneip und Marco Mohr gehören weiterhin dem Gremium an.

Wer kann Wahlvorschläge einreichen?

Jede zum Pfarrgemeinderat wahlberechtigte Person kann einen Wahlvorschlag machen (vgl. § 4 Abs. 1 Ordnung für die Wahl der Verwaltungsräte der Kirchengemeinde im Bistum Trier).

Bis wann können Wahlvorschläge eingereicht werden?

Wahlvorschläge können eingereicht werden bis 05.03.2026 um 18 Uhr

Wer kann gewählt werden?

Wählbar ist jeder Katholik, der nach staatlichem Recht volljährig ist.

Von der Wählbarkeit ist derjenige ausgeschlossen,

  1. für den wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in den §§ 1896 Abs. 4 und 1905 BGB bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst;
  2. der der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit oder des Stimmrechtes verlustig ist;
  3. der wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche oder aufgrund strafgerichtlicher Entscheidung in einer Anstalt untergebracht ist;
  4. der durch kirchenbehördliche Entscheidung von den allen Kirchenmitgliedern zustehenden Rechten ausgeschlossen ist;
  5. der nach den Bestimmungen des staatlichen Rechtes aus der Kirche ausgetreten ist.

Nicht wählbar sind die in einem Dienstverhältnis zur Kirchengemeinde stehenden Personen sowie diejenigen im Dienst des Bistums stehenden Personen, die in der Kirchengemeinde tätig sind oder unmittelbar mit den Aufgaben der kirchlichen Aufsicht über die Kirchengemeinde befasst sind. Nicht wählbar sind auch die in einem Dienstverhältnis zum Kirchengemeindeverband, dem die Kirchengemeinde angeschlossen ist, stehende Personen. Diese Regelungen gelten nicht für Aushilfskräfte, die weniger als drei Monate im Jahr beschäftigt sind. Eine Person kann zur Vermeidung von Doppelmandaten innerhalb eines Pastoralen Raums nur zum Mitglied eines Verwaltungsrates gewählt werden.

Wer ist wahlberechtigt?

Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt durch den Pfarrgemeinderat.

Wie mache ich einen Wahlvorschlag?

  • Der Wahlvorschlag darf nicht mehr Kandidaten enthalten, als Mitglieder für den Verwaltungsrat zu wählen sind.
  • Im Wahlvorschlag müssen Name, Geburtsdatum, Adresse (Wohnung) und Beruf der Kandidatin bzw. des Kandidaten aufgeführt sein.
  • Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er das schriftliche Einverständnis der Annahme der Wahl der in ihm aufgeführten Kandidaten enthält.
  • Der Kandidatenvorschlag muss mit dem Datum, der Unterschrift und der vollen Anschrift der Person versehen sein, die ihn einreicht.
  • Der Kandidatenvorschlag ist in einem verschlossenen Umschlag dem Wahlausschuss bis zu dem oben genannten Termin zuzuleiten.

Formulare für den Kandidatenvorschlag liegen auch in den Kirchen und im Pfarrbüro aus. Den Wahlausschuss bilden Anni Toth, Vanessa Franke und Philipp Weber. Kontakt per E-Mail an wahl@pg-vh.de

Verwaltungsrat

Blick von oben auf einen Laptop, zwei Hände ruhen auf der Tastatur Blick von oben auf einen Laptop, zwei Hände ruhen auf der Tastatur

Kirchliche Vermögensverwaltung

Der Pfarrgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.02.23 die Wahl zum Verwaltungsrat durchgeführt. Es standen 10 Personen zur Wahl. 8 Personen wurden in geheimer Wahl in den Verwaltungsrat gewählt. Der Verwaltungsrat vertritt die Kirchengemeinde in allen Rechts-, Finanz- und Liegenschaftsangelegenheiten.

Folgende Personen gehören dem Verwaltungsrat der Kirchengemeinde Vorderhunsrück St. Hildegard an:

    • Werner Giesenkirchen, Beulich
    • Berthold Günster, Beltheim-Schnellbach
    • Werner Hammes, Gondershausen
    • Hans-Joachim Kneip, Ney
    • Marco Mohr, Bickenbach
    • Ursula Ritt, Leiningen
    • Gertrud Schindowski, Dörth
    • Franz-Josef Stoffel, Emmelshausen
    • Christian Adams Pfarrer (geborenes Mitglied)

Vorsitzender ist Pfarrer Christian Adams.

Frau Ursula Ritt ist stellvertretende Vorsitzende.

Schriftführer ist Franz-Josef Stoffel.

Pfarrgemeinderat

RunderTisch RunderTisch

Pastorale Arbeit

Mit der Fusion der Pfarreien zum 01.01.2023 wurde der bisherige Pfarreienrat zum Pfarrgemeinderat (PGR) der neuen Pfarrgemeinde Vorderhunsrück St. Hildegard. 

Dem Pfarrgemeinderat gehören folgende gewählte Mitglieder an:

    • Adrian Ritt (Vorsitzender)
    • Anni Toth (stellvertretende Vorsitzende)
    • Ellen Retzmann (Beisitzer)
    • Anja Dausner-Hammes (Beisitzer)
    • Philipp Weber (Beisitzer)
    • Tatjana Mallmann-Kneip, Karbach
    • Kerstin Dupont, Leiningen
    • Sonja Philipps-Liesenfeld, Thörlingen
    • Andrea Kneip, Ney
    • Monika Klippel, Emmelshausen
    • Amely Kob, Dörth
    • Vanessa Franke, Gondershausen
    • Renate Hammes, Gondershausen
    • Bärbel Brachtendorf, Gondershausen
    • Anne Börsch, Sevenich
    • Thomas Wirtz, Emmelshausen
    • Susanne Ritt, Sevenich
    • Markus Karl, Morshausen

Des Weiteren gehören dem Pfarrgemeinderat an:

    • Pfr. Christian Adams
    • Pfr. Dr. MikeJoe Okpalanozie
    • Gemeindereferent Carsten Kling

aus 8 wird 1

Man sieht ein Kreuz aus bunten Elementen. Daneben der Text Pfarrei Vorderhunsrück St. Hildegard

Die acht Teile des Logos ergeben zusammen ein Ganzes. Punkte und Bögen stehen für Menschen, die ihre Arme zur Begegnung ausstrecken. In der Mitte entsteht ein Kreuz. Der Glaube vereint uns als Menschen unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlichen Alters und verbindet uns zu einer Gemeinschaft.

Dekret zur Fusion

Dekret über die Aufhebung der Pfarreiengemeinschaft Vorderhunsrück im Dekanat St. Goar und des Kirchengemeindeverbandes Vorderhunsrück sowie der Pfarreien und der Katholischen Kirchengemeinden Beltheim (Sevenich) St. Nikolaus, Beulich St. Laurentius, Bickenbach St. Stephan, Dörth St. Philippus u. Jakobus, Emmelshausen St. Hildegard, Gondershausen-Obergondershausen St. Servatius, Halsenbach St. Lambertus und Norath St. Nikolaus und über die Errichtung der Pfarrei und Katholischen Kirchengemeinde Vorderhunsrück St. Hildegard