Wahl zum Pfarrgemeinderat am 08. / 09. November

Am 8./9. November 2025 wird in unserer Pfarrei der Pfarrgemeinderat gewählt. Der Pfarrgemeinderat trägt zusammen mit dem Pfarrer die Verantwortung für das Leben und die Entwicklung unserer Pfarrei. Jedes wahlberechtigte Mitglied kann dazu Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Gewählt wird in Pfarrbezirken (ehemalige Pfarrei). In den neuen PGR sollen aus jedem Pfarrbezirk zwei Personen gewählt werden, so dass min. drei Kandidaten (pro Pfarrbezirk) benötigt werden.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer katholisch ist, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und in der Pfarrei seinen Wohnsitz hat.
Katholikinnen und Katholiken, die ihren Wohnsitz nicht in unserer Pfarrei haben, sind dann wahlberechtigt und wählbar, wenn sie am Leben unserer Pfarrei aktiv teilnehmen, nicht für einen anderen Pfarrgemeinderat kandidieren und die übrigen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen. Sie haben nachzuweisen, dass sie aus dem Wählerverzeichnis der zuständigen Pfarrei ausgetragen worden sind.
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie selbst bereit sind zu kandidieren oder wenn Sie andere dafür vorschlagen möchten.
Ab dem 31.08.25 liegen in den Kirchen die Zettel für die Kandidatenvorschläge aus, und können entweder im Pfarrbüro oder beim Wahlausschuss abgegeben werden.
Ihre Kandidatenvorschläge müssen dem Wahlausschuss spätestens bis zum Sonntag, 21.09.2025 vorliegen. Dem Wahlausschuss gehören an: Anni Toth (Pfarrbezirk Emmelshausen), Philipp Weber (Pfarrbezirk Halsenbach), Reinhard Wagner (Pfarrbezirk Sevenich).