Datum:
12. Dez. 2024
Von:
Kerstin Dupont
Die Änderungen treten zum 01.01.2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird also nur noch bei Beträgen über 300,-- EUR eine Spendenbescheinigung ausgestellt. Voraussetzung ist, dass Sie bei Spenden auf ein Bankkonto Ihre vollständige Adresse angeben. Bei Spenden bis zu diesem Betrag genügt als Nachweis gegenüber der Finanzbehörde ein einfacher Zahlungsbeleg, wie z. B. ein Kontoauszug oder eine Quittung. Dieser Zahlungsnachweis ist ausreichend, um eine Spende steuerlich geltend zu machen.
Wenn Sie wünschen, stellen wir Ihnen für Barspenden oder Spenden im Rahmen der Kollekte unter 300,- € eine Quittung aus, die in diesem Fall als Spendenbescheinigung ausreicht.