Bestattungskultur im Wandel


Sei es eine Krankensalbung oder das Reichen der Heiligen Kommunion als Wegzehrung für den Sterbenden, sei es die Segnung des Leichnams nach dem Versterben, das Kondolenzgespräch mit den Angehörigen, das Totengebet, das meist durch Ehrenamtliche aus der Gemeinde gebetet wird, die Trauerfeier oder das Sterbeamt bis hin zur Beisetzung des Sarges oder der Urne. Hier gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten und die Hinterbliebenen wählen aus, was im Sinne des Verstorbenen ist und zur familiären Situation passt. Auch bei der Feier des zweiten oder dritten Sterbeamts oder beim Jahrgedächtnis gedenkt die Gemeinde des Verstorbenen und betet im Gottesdienst für ihn.
Gemeinsam Abschied nehmen
Immer häufiger wird jedoch der Wunsch nach Trauerfeiern oder Beisetzungen im engsten Familienkreis geäußert. Dafür mag es gute Gründe geben. Dennoch sollten aber auch Menschen, die nicht zu diesem Kreis gehören, die Möglichkeit haben Abschied zu nehmen (z.B. Nachbarn, Bekannte, Kollegen, Gemeindemitglieder). Gerade die Feier eines Gottesdienstes bietet dafür einen angemessenen Rahmen. Gottesdienste sind keine "Privatsache“, sondern eine Feier der Gemeinde. Ich persönlich habe schon oft die Erfahrung gemacht, dass das Mitbeten der Gemeinde in einer Situation der Trauer, in der einem selbst vielleicht nicht nach Singen oder Mitbeten zumute ist, Halt und Trost spenden kann. Die Botschaft unseres Glaubens ist doch, dass wir nicht vergessen oder ausgelöscht sind, sondern einst teilhaben dürfen an der Gemeinschaft der Heiligen, in die wir durch unsere Taufe hineinberufen sind. Daher möchte ich ermutigen, das Abschiednehmen nach Möglichkeit nicht gänzlich auf den engsten Kreis zu beschränken, sondern in der Gemeinschaft der Glaubenden zu begehen.
Begleitung von Trauernden durch die Gemeinde
Derzeit wird in Rheinland-Pfalz über ein neues Bestattungsgesetz beraten. Dabei sind zahlreiche neue Möglichkeiten geplant, wie zum Beispiel die Bestattung einer Urne in einem Fluss (Rhein, Mosel, ...) oder das Ausstreuen der Asche auf einer dafür vorgesehenen Fläche. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Angehörige die Urne zuhause aufbewahren können oder die Asche sogar zu einer "würdevollen Weiterverarbeitung" genutzt werden kann. Der Gesetzentwurf bietet viele neue Möglichkeiten, birgt aber auch das Risiko einer zunehmenden Anonymisierung. Da wo kein Grab mehr ist, da wo ein fester Ort für das Abschiednehmen fehlt (etwa beim Ausstreuen der Asche oder der privaten Aufbewahrung) ist das Gedenken und Abschiednehmen nicht mehr für alle möglich. Für ein kirchliches Begräbnis braucht es einen festen Ort, den Namen des Verstorbenen und ein christliches Symbol, das unsere Hoffnung auf das ewige Leben zum Ausdruck bringt. Das ist bei den meisten der neuen Formen nicht gegeben. Dennoch gibt es Möglichkeiten Abschied zu nehmen von einem Verstorbenen und die trauernde Familie zu begleiten. Als Gemeinde wollen wir weiterhin für alle Verstorbenen die Hl. Messe feiern (sei es am Tag der Beerdigung oder an einem anderen) um Zeugnis von unserem Glauben zu geben, der uns auch angesichts des Todes Auferstehung und Leben verheißt.
Gerne stehen wir Ihnen als Seelsorger, auch unabhängig von einer konkreten Trauersituation, zum Gespräch zur Verfügung.
Pastor Christian Adams