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Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen vor sexualisierter Gewalt muss oberste Priorität in den Pfarrgemeinden, Gruppen und Institutionen haben. Darum setzen sich engagierte Menschen in unserer Pfarrgemeinde Vorderhunsrück St. Hildegard für dieses Thema ein. Ein zentrales Instrument der Prävention und Intervention stellt das gemeinsame Institutionelle Schutzkonzept (ISK) dar, welches jetzt für unsere Pfarrgemeinde Vorderhunsrück St. Hildegard erstellt wurde. Zur Erstellung dieses Schutzkonzepts, hat sich eine Arbeitsgruppe aus Hauptamtlichen und ehrenamtlich Engagierten gegründet, die sich mehrmals getroffen hat. Inzwischen wurde das Schutzkonzept fertiggestellt und von der zuständigen Stelle des Bistums Trier bestätigt.
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In der Kath. Kirchengemeinde Vorderhunsrück St. Hildegard hat ein Arbeitskreis dieses Schutzkonzept erstellt. Unsere Ziele:
Wir stellen uns gegen alle Formen von Gewalt, die wir unterteilen in
1) körperliche Gewalt: schubsen, treten, schlagen, schütteln, fixieren und einsperren, Mangel an gesundheitlicher Fürsorge bzw. deren Vernachlässigung sowie der Vernachlässigung der Aufsichtspflicht.
2) psychische Gewalt: anschreien, ignorieren, absichtlich bevorzugen oder vernachlässigen, bedrohen sowie spüren lassen, dass man den Menschen nicht ernst nimmt, evtl. lächerlich findet bzw. macht,
3) sexuelle Gewalt: insbesondere in Form von Grenzverletzungen, die mit Absicht gezielt und wiederholt stattfinden, sowie sexueller Missbrauch und sexualisierte Gewalt.
Dieses Schutzkonzept bezieht sich im Folgenden konkret auf die Prävention von sexualisierter Gewalt.
Grundlage unseres Handelns ist der Glaube an den menschgewordenen Gott. Er begegnet uns in jedem Menschen. Das fordert von uns einen wertschätzenden Umgang miteinander, bei dem wir versuchen, auf Vorurteile zu verzichten, ehrlich zueinander zu sein und uns gegenseitig auf Verhaltens- und Ausdrucksweisen anzusprechen, um voneinander zu lernen.
Die Botschaft von Jesus Christus beinhaltet eine Kultur der Achtsamkeit, die jeden Menschen ernst nimmt und jedem Ansehen verleiht. Bei klärenden Gesprächen stellt die gewaltfreie Kommunikation eine Hilfe dar. Schritte hierbei sind:
Wir beteiligen Minderjährige und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene bei Entwicklungen, Entscheidungen und Reflexionen, soweit es sinnvoll und möglich ist.
Jeder kann sich einbringen und mitgestalten. Unterschiedliche Blickwinkel sind erwünscht. Eine Beteiligung geschieht mit angemessenem Maß und Ziel, denn nicht alle Dinge müssen und können von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen entschieden werden.
Bewusst ist dieses Schutzkonzept in einem Arbeitskreis aus Haupt- und Ehrenamtlichen entstanden, bestehend aus Frauen und Männern unterschiedlicher Altersklassen, die ihre eigenen Sichtweisen, Standpunkte und Erfahrungen einfließen ließen. Im wertvollen Austausch miteinander über den Zeitraum von etwa sechs Monaten konnte so ein Konzept entstehen, das von vielen Menschen getragen, verstanden und umgesetzt werden kann.
In der Entstehung dieses Schutzkonzepts gab es analoge und digitale Befragungen über die Situation in unserer Pfarrei. Bei Freizeiten gibt es einen „Freizeitrat“, bei dem Wünsche oder Änderungsvorschläge durch Vertretende aus den Zimmern eingebracht werden können. So wird das Programm auch von den Teilnehmenden mitgestaltet.
Im pfarrlichen Leben finden sich viele Möglichkeiten, Menschen in die Prozesse mit einzubinden und gemeinsam Kirche als Gemeinschaft zu gestalten. Wir arbeiten immer weiter daran.
Auch wenn es bei uns noch keine Anzeichen oder Kritikpunkte hinsichtlich von Übergriffigkeit gegeben hat, versuchen wir weiterhin wachsam zu sein. Es gilt, das positive Potential unserer Arbeit für Menschen aller Altersklassen zu stärken, aber auch eventuelle Risiken im Handeln zu erkennen und zu verändern. Ziel ist es, eine Atmosphäre zu schaffen in der sich Menschen sicher und geschützt fühlen können und es potentiellen Täter*innen schwer zu machen, sich Raum für kriminelle Machenschaften zu erschließen. Diese Analyse ist ein ständiger Prozess.
Analyse des Potentials – beispielhafte Schutz“schirme“, die es bereits gibt:
An vielen Stellen sind etwa Bewegungsmelder installiert, damit man sich nicht in dunkler Umgebung bewegen muss.
Die Betreuung von Zimmern auf Freizeiten, die Leitung von Kommunion- und Firmgruppen sowie die Arbeit in Kleingruppen erfolgt nach Möglichkeit in Zweiterteams. Mitarbeitende wurden im Thema „Prävention vor sexuellem Mißbrauch“ über die Fachstelle für Kinder- und Jugendpastoral Bad Kreuznach und dem dazugehörigen E-Learning geschult.
In Reflexionen zu Angeboten wird immer wieder der Bedarf zur Veränderung geprüft, Konzepte werden angepasst und Situationen mit wachem Blick angeschaut, um das Schutzpotential entsprechend hoch zu setzen und Risiken zu vermeiden.
Bei der Auseinandersetzung mit diesem Schutzkonzept ist eine Checkliste für das weitere Arbeiten entstanden, um auch zukünftig den Themenbereich „Prävention“ lebendig und aktiv zu gestalten.
Anhand dieser folgenden Checkliste wird vor jeder Freizeit oder anderen Maßnahme bzw. in zeitlichen Abständen mit den Haupt- und Ehrenamtlichen eine Analyse vorgenommen. Diese Analyse soll helfen, achtsamer zu werden und so auftretende Probleme bzw. Risiken rechtzeitig zu erkennen und ihnen vorzubeugen.
Gemeinsam wird im Vorfeld geprüft:
Diese Analyse im Vorfeld soll einen sicheren Rahmen für alle Beteiligten setzen, in dem sowohl Entfaltung als auch ein Lernen und Wachsen an den eigenen Fähigkeiten möglich sind.
Bei Verdacht auf oder konkret beobachteter Gewalt gilt folgender Interventionsplan:
Auch innerhalb des Bistums Trier ist die Intervention bei Fällen von Übergriffen oder gar Missbrauch klar geregelt. Das Organigramm ist aktuell abrufbar unter:
www.bistum-trier.de/fileadmin/user_upload/221506_organigramm_praevention_intervention_pia.pdf
Bei dem Verdacht oder der Beschwerde über ein grenzverletzendes, übergriffiges, missbräuchliches oder gewalttätiges Verhalten gehen wir als Mitarbeitende in der Pfarrei Vorderhunsrück folgende Schritte:
Der Verhaltenskodex ist wesentlicher Bestandteil dieses Schutzkonzepts. Er wird auch separat auf der Homepage www.pg-vh.de veröffentlicht und steht allen Interessierten in gedruckter Fassung zur Verfügung. Alle ehren- und hauptamtlich Engagierten verpflichten sich in Schriftform, ihr Handeln nach dem Verhaltenskodex auszurichten.
4.1 Gestaltung von Nähe und Distanz sowie grenzachtende Vorgaben für Körperkontakt
Ein grenzachtender Umgang mit Nähe und mit Distanz ist Grundlage für unser Handeln. Wenn Berührungen pädagogisch oder aus anderen Gründen nötig sind, werden diese vorher erklärt und die Einwilligung dazu eingeholt. Diese ist Voraussetzung für das weitere Handeln. Ausnahme ist ein Eingreifen in Gefahr zum Schutz der Person oder zum Schutz Dritter.
4.2 Beachtung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
Wir gehen respektvoll miteinander um und achten besonders auf den Schutz der Intimsphäre des Körpers und der Psyche.
4.3 Pädagogische Interventionen
Das Tun aller Verantwortlichen im Auftrag der Pfarrei ist grenzachtend gestaltet. Interventionen, die aus pädagogischen Gründen erforderlich sind, müssen so gestaltet sein, dass die persönlichen Grenzen der Beteiligten beachtet werden. Dabei werden alle Formen von Gewalt, sei es körperlich, verbal, psychisch oder sexualisiert, ausgeschlossen.
4.4 Sprache und Wortwahl
Wir gestalten Maßnahmen so, dass sie frei sind von diskriminierendem, gewalttätigem oder grenzüberschreitendem Verhalten. Dies betrifft auch die Art, wie wir miteinander umgehen und kommunizieren. Wo dies nicht beachtet wird, sorgen wir alle dafür, dass wieder grenzachtend gehandelt und gesprochen wird.
4.5 Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
Unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO und der Kirchliche Datenschutz-Ordnung KDO wird der Umgang mit neuen Medien und entsprechenden Geräten als Teil der heutigen Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen akzeptiert. Jede missbräuchliche Nutzung ist zu vermeiden. Grenzen und Regeln werden mit allen Beteiligten festgelegt und eingehalten.
4.6 Regelung von Bevorzugungen
Alle werden beachtet, weil von Gott alle Menschen gleichermaßen gesehen und geliebt sind. Eine Bevorzugung findet nicht statt.
4.7 Umgang mit übertragener Verantwortung
Befugnisse sollen reflektiert und als Dienst ausgeübt werden, damit Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene einen sicheren Rahmen erfahren. Die Beteiligten sollen selbstbestimmt und selbstbewusst handeln und leben können. Dieser Dienst stellt eine besondere Vertrauens- oder Autoritätsstellung gegenüber allen Anvertrauten dar, die nicht missbraucht werden darf.
Der Verhaltenskodex soll allen Handelnden ein Orientierungsrahmen sein. Er dient dazu, die Menschenwürde zu wahren und Selbstbestimmung sicherzustellen. Dazu zählt das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Für uns ist dies alles Ausdruck der Nachfolge Jesu.
Verpflichtungserklärung
Kritik und Beschwerden werden als Chancen zur Weiterentwicklung gesehen. Daher gibt es nach Veranstaltungen die Möglichkeit, ein Feedback zu geben. Durch Reflexion kann aus Fehlern gelernt und der Weg für ein anderes Verhalten in der Zukunft gestaltet werden.
Darüber hinaus ist jederzeit eine Beschwerde möglich. Beschwerden werden ernst genommen und können bei allen haupt- und ehrenamtlich Verantwortlichen vorgebracht werden.
5.1 Wer ist für Beschwerden zuständig und ansprechbar?
Eingehende Beschwerden können z.B. bei der geschulten Person persönlich oder per Mail an beschwerde(at)pg-vh.de eingegeben werden. Die geschulte Person sammelt die Beschwerden nach ihrem Eingang. Bei der konkreten Sichtung einer Beschwerde werden mindestens zwei Personen aus dem Arbeitskreis „Schutzkonzept“ mit einbezogen. Dieses Beschwerdemanagement-Team bearbeitet das Anliegen sorgfältig und individuell und sucht nach einer möglichst befriedigenden Lösung.
Im Laufe der Bearbeitung, spätestens nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens, wird eine Rückmeldung an den Beschwerenden /die Beschwerende gegeben.
Kath. Pfarrei Vorderhunsrück St. Hildegard
Kirchstr. 2-4 | 56281 Emmelshausen | info@pg-vh.de
Tel.: 06747 / 1559 | Fax: 06747 / 948104 | beschwerde@pg-vh.de
Geschulte Person: Gemeindereferent Carsten Kling
Beschwerdestelle Bistum Trier
Bischöfliches Generalvikariat
Arbeitsbereich 1.4 Ideen- und Beschwerdemanagement
Postfach 1340 | 54203 Trier | beschwerdestelle@bistum-trier.de
Telefon: 0651 / 7105404 | Fax: 0651 / 7105168
Kontaktformular online
https://www.bistum-trier.de/bistum-bischof/bistumsverwaltung/beschwerde/beschwerdeformular/?L=26
5.2 Wo kann ich mich beraten lassen?
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Beratung bei den folgenden Stellen:
Fachstelle für Kinder- und Jugendpastoral
Poststraße 6 | 55545 Bad Kreuznach
fachstellejugend.bad-kreuznach@bistum-trier.de
Telefon 0671 / 72151 Telefax 0671 / 75759
www.fachstellejugend-badkreuznach.de
Lebensberatung Simmern
Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bistums Trier
Gerbereistraße 4 | 55469 Simmern
Tel.: 06761 / 4344 Fax: 06761 / 7144
sekretariat.lb.simmern@bistum-trier.de
Frauennotruf des Rhein-Hunsrück-Kreises
Mühlengasse 1 | 55469 Simmern
kontakt@frauennotruf-rheinhunsrueck.de
Fachstelle für Frauen und Mädchen zum Thema sexualisierte Gewalt e.V.
Tel. 06761 / 13636
Beratungsstelle für Jungen und Mädchen,
die durch Gewalterfahrungen und sexuelle Gewalt traumatisiert sind
Tel. 06761 / 7513
Nummer gegen Kummer anonym und kostenlos in ganz Deutschland.
Kinder- und Jugendtelefon 116 111
Telefonische Beratung, montags bis samstags von 14 Uhr bis 20 Uhr
Elterntelefon 0800 111 0 550
Telefonische Beratung, montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr, dienstags und donnerstags bis 19 Uhr.
Weitere Informationen über Beratungsmöglichkeiten:
www.praevention.bistum-trier.de „Hilfe & Informationen“
5.3 Wer ist im Verdachtsfall zuständig und ansprechbar?
Bei Verdacht oder Verstoß durch ehrenamtlich tätige Personen ist der leitenden Pfarrer der Pfarrei die erste Ansprechperson. Er klärt mit einem Krisenstab das weitere Vorgehen.
Bei Verdacht gegenüber einer/m im Bistum Trier hauptamtlich beschäftigen Person ist der leitende Pfarrer, die zuständige Abteilung im BGV oder die Interventionsbeauftragte Frau Dr. Katharina Rauchenecker (Bischöfliches Generalvikariat, Mustorstraße 2, 54290 Trier, 0651/ 7105-442, katharina.rauchenecker@bistum-trier.de) zu benachrichtigen. Das anschließende Verfahren ist im Interventionsplan des Bistums Trier festgehalten. Ebenso können Betroffene die unabhängigen Ansprechpersonen kontaktieren:
Ursula Trappe, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin
Mail: ursula.trappe@bistum-trier.de, Telefon: 0151 50681592
Postadresse: Bischöfliches Generalvikariat, Ursula Trappe, - persönlich/vertraulich -, Postfach 1340, 54203 Trier
Markus van der Vorst, Dipl. Psychologe
Mail: markus.vandervorst@bistum-trier.de, Telefon 0170 6093314
Postadresse: Bischöfliches Generalvikariat, Markus van der Vorst, - persönlich/vertraulich - , Postfach 1340, 54203 Trier
Wer sich in den Räumen oder auf dem Gelände der Pfarrgemeinde aufhält oder arbeitet, hat sich an die Regeln dieses Schutzkonzeptes zu halten.
Das Schutzkonzept gilt auch an allen Orten, wo Veranstaltungen der Pfarrgemeinde durchgeführt werden.
Menschen, die bei uns mitarbeiten, müssen sich mit dem Schutzkonzept beschäftigt haben und identifizieren.
Bei Einstellungsgesprächen und der Gewinnung von ehrenamtlich Mitarbeitenden ist der Schutz von Kindern, Jugendlichen und anderen Hilfe- und Schutzsuchenden Thema.
Ein erweitertes Führungszeugnis ist vorzulegen, sowohl für ehren- als auch hauptamtlich Mitarbeitende. Die „Selbstverpflichtungserklärung für den grenzachtenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen“ (Quelle: BDKJ) soll unterzeichnet werden. Der Verhaltenskodex ist allen Mitarbeitenden Orientierung für angemessenes Verhalten. Außerdem wird die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung in Schutzmaßnahmen erwartet. Grundlage zu diesen Vorgaben ist die Rahmenordnung der deutschen Bischofskonferenz (vom 18.11.2019) und die Ausführungsbestimmungen des Bistums Trier. Letzte beinhaltet folgende Punkte:
→ Teilnahme an einer Präventionsschulung
→ Vorlage erweitertes Führungszeugnis bei Haupt- und Ehrenamtlichen –
→ Hauptamtliche Mitarbeitende müssen den Verhaltenskodex unterzeichnen
→ Ehrenamtliche Mitarbeitende unterzeichnen die (Selbst-) Verpflichtungserklärung. Das bedeutet sie anerkennen den Verhaltenskodex.
→ Eine Selbstauskunftserklärung wird von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die Kontakt mit Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen haben, unterschrieben und erfasst
→ Weitere arbeitsfeld- oder einrichtungsspezifischer Regelungen/ Konzeptionen werden berücksichtigt
Maßnahmen zur Prävention wurden eingeführt (z.B. Führungszeugnis, Präventionsschulung, Selbstverpflichtungserklärung, Risikoanalyse, …). Sie werden kontrolliert, besprochen und weiterentwickelt. Der AK Schutzkonzept bleibt weiterhin bestehen und trifft sich zur Qualitätskontrolle. In einem zweijährigen Turnus werden die inhaltliche Aktualität des Schutzkonzeptes und die Form der Umsetzung überprüft.
Das Schutzkonzept ist auf der Homepage der Pfarrgemeinde veröffentlicht. Im Pfarrbrief erscheint regelmäßig ein Hinweis auf das Schutzkonzept.
Grundlage für dieses Schutzkonzept ist die "Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst" des Bistums Trier, sowie die "Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz".
Emmelshausen, im Mai 2023
Für Beschäftigte im kirchlichen Dienst entfalten Regelungen dieses Schutzkonzeptes, soweit sie als arbeitsrechtliche Regelung im Sinne des § 1 der Bistums-KODA-Ordnung zu qualifizieren sind, dann rechtliche Wirkung, wenn die maßgeblichen Bestimmungen von der Bistums-KODA beschlossen worden sind.