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Der Pfarrgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.02.23 die Wahl zum Verwaltungsrat durchgeführt. Es standen 10 Personen zur Wahl. 8 Personen wurden in geheimer Wahl in den Verwaltungsrat gewählt. Der Verwaltungsrat vertritt die Kirchengemeinde in allen Rechts-, Finanz- und Liegenschaftsangelegenheiten.
Kirchengemeinde: Vorderhunsrück St. Hildegard, Emmelshausen
Verwaltungsratswahl Bekanntgabe der gewählten Mitglieder
In der Sitzung des Pfarrgemeinderates am 23.02.2023 wurden folgende Mitglieder neu in den Verwaltungsrat gewählt:
Name | Vorname | Anschrift | Beruf | Zahl der Stimmen |
Giesenkirchen | Werner | 56283 Beulich | Rentner | 17 |
Günster | Berthold | 56290 Schnellbach | Rentner | 19 |
Hammes | Werner | 56283 Gondershausen | Rentner | 16 |
Kneip | Hans-Joachim | 56283 Ney | Rentner | 16 |
Mohr | Marco | 56291 Bickenbach | Dipl. Bau-Ing. | 18 |
Ritt | Ursula | 56291 Leiningen | Rentnerin | 19 |
Schindowski | Gertrud | 56281 Dörth | Rentnerin | 18 |
Stoffel | Franz-Josef | 56281 Emmelshausen | Rentner | 10 |
Einsprüche gegen die Wahl sind innerhalb einer Woche nach erfolgter Wahl schriftlich an die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Wahlausschusses zu richten. (Näheres regelt § 13 der Ordnung für die Wahl der Verwaltungsräte der Kirchengemeinden im Bistum Trier.)
Emmelshausen, den 23.02.2023
gez. Adrian Ritt
Vors. d. Wahlausschusses
Warum soll ich in die Kirche gehen? - Diese Frage begegnet mir - ausgesprochen oder unausgesprochen - bei jung und alt. Die Zahl der Menschen, die nicht (regelmäßig) am Gottesdienst teilnehmen, ist deutlich größer als die der „Kirchgänger“. Viele Bänke bleiben auch in unseren Kirchen leer, nicht erst seit Corona. Bei anstehenden Baumaßnahmen stelle ich mir dann immer die Frage, ob sich das noch lohnt für die paar Leute, die kommen...
Warum soll ich in die Kirche gehen? - Eine gute Frage! - In meiner Kindheit und Jugend habe ich die Erfahrung gemacht, dass mich die Teilnahme am Gottesdienst immer bereichert hat. Dazu brauchte es nicht immer besondere Events oder Anlässe. Auch in den einfachen kleinen Gottesdiensten lernte ich zu schätzen, dass es eine Unterbrechung im Alltag gab, die eine neue Perspektive, einen neuen Horizont eröffnete. Durch die Teilnahme am Gottesdienst wird eine andere Realität spürbar, die hinter und über allem steht, was wir im Leben erfahren.
Im Rahmenleitbild für die Pfarreien und die Pastoralen Räume wird die Frage „Wozu sind wir Kirche?“ gestellt. Ich wünsche uns, dass wir auf diese Frage mehr und mehr eine Antwort geben können, durch die Glaubenserfahrung, die wir auch gerade im Gottesdienst immer wieder machen können.
Die Fastenzeit lädt uns jedes Jahr neu ein, unser Leben neu auszurichten. Vielleicht finden wir dann auch eine Antwort für uns. Warum soll ich in die Kirche gehen? In diesem Jahr wird es keine Stationsgottesdienste geben. Stattdessen lädt das Credo-Team zu einer neuen Gottesdienstform ein. Am 26.03.2023 findet der erste „Weggottesdienst“ statt (s. Seite 30).
Das Osterfest eröffnet uns die Perspektive schlechthin: Hoffnung, Trost, Gegenwart Gottes, Freude, Geborgenheit und neues Leben! - Sollte uns das nicht Anlass und Einladung genug sein? In diesem Sinne wünsche ich uns allen Gottes Segen und die Erfahrung, dass Gott unser Leben trägt und prägt!
Ihr Pastor Christian Adams
"Gemeinsam zur Mitte finden" – so heißt schon seit vielen Jahren der Pfarrbrief unserer Kath. Pfarreiengemeinschaft Vorderhunsrück. Das ist nicht nur ein schöner Name, sondern vor allem die Überschrift für ein gelebtes Miteinander, gemeinsamen Glauben und den Blick auf Christus hin. Im Rückblick können viele Menschen in unseren Pfarreien auf viele Punkte schauen, an denen der gemeinsame Glaube konkret wurde: Die Feier der Gottesdienste, die Vorbereitung und der Empfang der Sakramente, Begegnungen, Fahrten und Feste, die immer wieder Menschen zusammengeführt haben. Jetzt wird diese Gemeinschaft noch ein wenig konkreter. Nachdem das Anhörungsverfahren in unseren Räten mit einem positiven Votum durchgeführt wurde, hat unser Bischof entschieden, dass die acht Pfarreien unserer jetzigen Pfarreiengemeinschaft zum kommenden Jahreswechsel zu einer neuen Pfarrei fusionieren werden. Der Name wird dann "Vorderhunsrück St. Hildegard" lauten. Für den finanziellen und rechtlichen Kontext heißt das, dass auch die bisherigen acht Kirchengemeinden als Körperschaft des öffentlichen Rechts zur neuen Kirchengemeinde „Vorderhunsrück St. Hildegard“ im Sinne einer Gesamtrechtsnachfolge fusionieren werden. Den Wortlaut des Dekretes zur Fusion hat das Bistum im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht. – Was heißt das nun konkret?
Zum 1. Januar 2023 wurde die von den Räten beantragte Fusion vollzogen und aus unseren acht bisher bestehenden Pfarreien entsteht eine neue. Mit diesem Datum wird es dann auch nur noch einen Pfarrgemeinderat der neuen Pfarrei geben. Das bedeutet, dass die Amtszeit der in die pastoralen Gremien gewählten Mitglieder endet, es sei denn sie haben ein Mandat im Pfarreienrat, denn dieser wird zum neuen Pfarrgemeinderat der neuen Pfarrei. Dafür hatten sich die Mitglieder seinerzeit ausgesprochen, um nicht neue Wahlen durchführen zu müssen. Dieser neue Rat wählt dann ab Jahresanfang den künftigen Verwaltungsrat, der die Finanz- und Rechtsangelegenheiten der neuen Kirchengemeinde regelt. Bis zur Wahl des Verwaltungsrates hat Bischof Dr. Stephan Ackermann Herr Pfarrer Christian Adams als Vermögensverwalter für die neue Kirchengemeinde ernannt. Alle bisherigen Verträge, Vereinbarungen und Verbindlichkeiten gehen mit ihren entsprechenden Zweckbestimmungen auf die neue Kirchengemeinde über. In der Buchhaltung werden dann Kostenstellen und Innenauftragsnummern für eine entsprechende Zuführung der Mittel sorgen. Weitere Informationen folgen zu einem späteren Zeitpunkt.